PatientInneninformation
Behandlungsablauf
Als ersten Schritt vereinbaren Sie telefonisch oder schriftlich einen Termin mit einer TherapeutIn Ihrer Wahl. Dieser Termin dient als Vorgespräch, indem es darum gehen wird Sie und Ihr grundsätzliches Anliegen kennenzulernen. Im Anschluss daran können bis zu vier probatorische Sitzungen stattfinden, in denen der aktuelle Bedarf sowie das weitere Vorgehen geplant wird. Während dieser Termine haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich bei Ihrer TherapeutIn gesehen- und wohlfühlen. Wie gut Sie und die TherapeutIn "zueinander passen" ist sehr bedeutend für den Erfolg Ihrer Behandlung.
Für die Aufnahme einer therapeutischen Behandlung müssen Sie anschließend einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Selbstverständlich unterstützt Ihre TherapeutIn Sie dabei.
Die darauf folgende Therapie findet wöchentlich in Form von 50-minütigen Sitzungen statt. Mögliche Unterbrechungen durch berufliche Verpflichtungen oder Urlaube werden dabei individuell vereinbart. Ingesamt kann die Behandlung von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren andauern.
Behandlungskosten und Übernahme
Gesetzlich Krankenversicherte
Handelt es sich um VertragstherapeutInnen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) rechnet die TherapeutIn nach Bewilligung der Therapie direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung ab. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.
Andernfalls können Sie eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13.3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie müssen dabei nachweisen, dass eine Behandlung bei einer VertragspsychotherapeutIn nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich wäre. So ist Ihre Krankenkasse gehalten, Therapiekosten auch in privaten Praxen zu übernehmen. Weder für Sie, noch für Ihre Krankenkasse entstehen zusätzliche Kosten.
Privat Krankenversichererte
In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Die Rahmenbedingungen (Antragsprozedere, Stundenumfang, Selbstbeteiligungsanteil) sind jedoch sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Konditionen für eine ambulante Psychotherapie erkundigen. Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,9) von derzeit 126,79 € pro Therapiestunde von 50 Minuten.
Beihilfeberechtigte
Die Kosten werden zwischen Beihilfestelle und privater Zusatzversicherung aufgeteilt. Der eventuell zu entrichtende Eigenanteil ergibt sich aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag. Die genauen Bedingungen sollten Sie vor Behandlungsbeginn erfragen. Die Honorare entsprechen denen bei rein privat Versicherten.
SelbstzahlerInnen
Sie können die Kosten für ein orientierendes Erstgespräch oder für die gesamte Psychotherapie selbst übernehmen. Für ein psychotherapeutisches Gespräch von 50 Minuten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP, Ziffer 870. Faktor 2,9) derzeit 126,79 € berechnet. In Absprache mit Ihrer TherapeutIn können Sie einen reduzierten Satz bei aktuell niedrigen Einkommensverhältnissen vereinbaren.
Bei SelbstzahlerInnen entfallen bürokratische Einschränkungen und die Weitergabe von Informationen an Dritte, wie es bei der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenversicherungen der Fall ist. Das Honorar für Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dr. Max Wetzel
Diplom-Psychologe
Verhaltenstherapie
alle Kassen und privat
Lene-Marie Sondergeld
Diplom-Psychologin
Verhaltenstherapie
privat
+ mehr Informationen und Kontakt
Nicole Koch
Diplom-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie
alle Kassen und privat
+ mehr Informationen und Kontakt
Antonia Wiese
M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie
privat
+ mehr Informationen und Kontakt
Dr. Corinna Hartling
M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie
privat