Psychotherapeutische Praxis
Christine Pieper

Nicole Koch

Dipl. Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin

Dipl. Psychologin Nicole Koch

Aktuelle Tätigkeiten

seit 2019

stellvertretende Ausbildungsleiterin bei der DGVT in Berlin

seit 2018

Dozentin bei der DGVT Berlin

seit 2017

psychologische Psychotherapeutin in Privatpraxis

seit 2011

freiberufliche Trainerin, Moderatorin, Coach

Bisherige Tätigkeiten

2017 – 2019

freie Mitarbeiterin bei der DGVT in Berlin (Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden, Seminaren und Lehrgangsleitung)

2004 – 2011

freie Mitarbeiterin & geschäftsführende Gesellschafterin bei einer wirtschaftspsychologischen Unternehmensberatung in Berlin

2003 – 2004

wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig

1999 – 2003

freie Mitarbeiterin und Projektmanagerin bei einer wirtschaftspsychologischen Unternehmensberatung in Berlin

1995 – 2001

studentische Hilfskraft an verschiedenen Lehrstühlen

Aus- & Weiterbildung

seit 2019

Weiterbildung zur Supervisorin bei der DGVT in Berlin

2017/2018

Weiterbildungen in Hypnotherapie und IRRT

2011 – 2016

Psychotherapeutin in Ausbildung bei der DGVT in Berlin – Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Approbation

1995 – 2001

Psychologiestudium an der Universität Potsdam, Diplom

 

Psychotherapie

Als Verhaltenstherapeutin fühle ich mich der sogenannten 3. Welle der Verhaltenstherapie verpflichtet, in der bewährte klassische kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden (wie z.B. Expositionen und Verhaltensübungen) mit emotionsfokussierten (z.B. Arbeit mit dem inneren Team, Stuhldialoge) und achtsamkeitsbasierten Techniken (z.B. ACT) kombiniert werden. Da erst so langsfristigere Veränderungen möglich werden.

Verhaltenstherapeutisch zu arbeiten, bedeutet für mich auch, Ihnen offen und wertschätzend zu begegnen, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu schaffen und Ihnen transparent und strukturiert Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und gemeinsam mit Ihnen eine Entscheidung zu finden, was Sie wie verändern wollen.

Dabei ist es mir wichtig, ziel- und problemorientiert vorzugehen, so dass vordergründig eine Verbesserung Ihrer psychischen Beschwerden und Symptome im Hier und Jetzt angegangen wird. Soweit es nötig, möglich und hilfreich ist reise ich mit Ihnen auch in die Vergangenheit (biografisch-systemische Perspektive).

In meiner therapeutischen Arbeit favorisiere ich ein auf Sie individuell zugeschnittenes pragmatisches therapeutisches Vorgehen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse der Psychotherapieforschung – nach dem Motto: Es muss helfen und zu Ihnen passen!

Schwerpunkte

Ich unterstütze und begleite Menschen, die sich in Krisen befinden und/oder durch psychische Symptome und Beschwerden in ihrem Wohlbefinden, Alltags- und Arbeitsleben beeinträchtigt sind z.B. durch Depressionen, Ängste, Zwänge, Essstörungen und Traumafolgestörungen.

PatientInneninformation

Keinen Therapieplatz bei einem/einer niedergelassenen/er Psychotherapeut*in gefunden?

Grundsätzlich müssen gesetzliche Krankenkassen (GKV) eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten sorgen.

Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem/einer niedergelassenen/er Psychotherapeut*in nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen (Systemversagen). In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.

So bezahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz/Niederlassung

  1. Sprechstundentermin bei einem/einer niedergelassenen Therapeut*in suchen, der/die dann mit dem Formular PTV-11 die Dringlichkeit per Aufkleber ("Dringlichkeitscode") bestätigt, wenn er/sie die Behandlung nicht übernehmen kann. Kassenzugelassene Therapeut*innen sind verpflichtet, Sprechstundentermine – sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden – anzubieten.
  2. Anschließend müssen Sie sich bei der TSS (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung - KV) melden, um Termine für Probatorische Sitzungen zu bekommen. Die TSS hat hierfür 4 Wochen Zeit. Sie erreichen die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 030 / 31003 – 383 (montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr) oder per E-Mail rund um die Uhr: tss@kvberlin.de - Bitte alles notieren!
  3. Sammeln Sie auf einer Liste Absagen von 5-10 niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Notieren Sie auf der zum Download bereit stehenden Liste genau die Daten der Absage der niedergelassenen Kollegen. (Formular zur Dokumentation der Therapeutensuche)
  4. Rufen Sie bitte außerdem Ihre Krankenkasse an oder teilen ihr per Mail mit, dass Sie keinen freien Therapieplatz bei einem/er kassenzugelassenen/er Psychotherapeuten*in gefunden haben. Bitten Sie auch dort um zeitnahe Vermittlung eines Therapieplatzes bei einem KV-zugelassenen Psychotherapeuten*in. Bitte wieder alles notieren!
  5. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin oder besser noch Psychiater*in, der Ihnen die bereitgestellte ärztliche ausfüllt.
  6. Wenn Sie diese Schritte unternommen haben, Sie keine/n niedergelassene/n Therapeuten*in gefunden haben, Ihre Kasse Ihnen auch keinen Platz zur Verfügung stellen kann, dann kann ich Sie gern bei der Antragstellung auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren unterstützen.
  7. Beim Antrag auf Kostenerstattung müssen folgende Dokumente in einem Umschlag an die Krankenkasse versandt (unbedingt Brief mit Rückschein) am besten sogar in einer Geschäftsstelle direkt abgegeben (sich unbedingt die Abgabe mit Datum quittieren lassen) werden:
    • Formloser Antrag des/der Versicherten
    • Liste mit Absagen der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Je nach Kasse ca. 5-10 Absagen
    • PTV11 Formular
    • ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
    • Konsiliarbericht
    • Antrag der Therapeut*in, sowie deren Approbationsurkunde und Fachkundenachweis
  1. Meldet sich ihre Kasse 3 Wochen nach Eingang ihres Antrages nicht (deswegen ist Datum des Eingangs wichtig), gilt die Therapie als bewilligt („Genehmigungsfiktion“). Wenn ihre Krankenkasse zustimmt, werden in der Regel zunächst 4 probatorische Sitzungen bewilligt und anschließend je nach Antrag weitere 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie).
  2. Lehnt ihre Krankenkasse ab, dann kann es sich lohnen Widerspruch einzulegen.

Wichtig zu wissen ist noch, dass den gesetzlich Versicherten über das Kostenerstattungs-verfahren hinsichtlich der Behandlungsqualität keine Nachteile entstehen. Vielmehr erhalten sie die gleichen Behandlungsmethoden von identisch qualifizierten approbierten Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeut*innen (ohne sogenannten Kassensitz), wie wenn sie einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz, der direkt mit den GKVen abrechnen kann, gefunden hätten. Hinsichtlich der Behandlungskosten entstehen den Versicherten in der Regel auch keine finanziellen Nachteile.

KONTAKT

Privatpraxis für Psychotherapie

Dipl.-Psych. Nicole Koch
Gotenstraße 16
10829 Berlin-Schöneberg

 

0176 / 93 70 74 53
koch-dgvt@gmx.de